Kiechl Nobis Productions GmbH – KiNo
Hainburger Straße 44 1/2
1030 Wien

Mit uns haben Sie den idealen Partner gefunden. Wir betreuen Sie, von der ersten Idee bis hin zum fertigen Produkt, egal ob Eventvideo, ImagefilmWerbefilm oder Social Media Content.

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 „KiNo – Kiechl Nobis Productions GmbH“ im Folgenden „Agentur“ erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2. Allgemeines

2.1 Zahlungskonditionen innerhalb 10 Tage nach Rechnungserhalt, ohne Abzug.

Leistungsänderungen müssen drei Werktage nach Auftragsbestätigung schriftlich angezeigt werden.
Zwei Korrekturschleifen/Feedbackschleifen, bis zu einem Arbeitsausmaß eines Tages (8 Stunden), sind pro Auftrag/Konzept inkludiert. Alle zusätzlichen Änderungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Vereinbarte Verwertungs- und Nutzungsrechte auf die produzierten Video`s (Schnittfassung)/Konzepte liegen nach Bezahlung beim Auftraggeber. Jegliche Änderungen/Adaptionen dürfen ausschließlich von der Agentur durchgeführt werden, sofern nicht anderweitig vereinbart. Einzelnes Bildmaterial wird nur auf Anfrage und gegen Entgelt weitergegeben. Urheber- und Verwertungsrechte zur Selbst-Promotion bleiben bei der Agentur bzw. beim ausführenden Filmer.

Zahlung:

30 % bei Auftragsbestätigung
30 % bei Abschluss der Dreharbeiten
40 % bei Abnahme der finalen Version

3. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später He