Kiechl Nobis Productions GmbH – KiNo

Hainburger Straße 44 1/2

1030 Wien

Mit uns haben Sie den idealen Partner gefunden. Wir betreuen Sie, von der ersten Idee bis hin zum fertigen Produkt, egal ob Eventvideo, Imagefilm, Werbefilm oder Social Media Content.

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 „KiNo – Kiechl Nobis Productions GmbH“ (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen AGB sowie ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird ausdrücklich hingewiesen.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

1.6 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

1.7 B2B-Klausel. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Gegenüber Verbrauchern (Konsumenten im Sinne des KSchG) gelten sie nur, soweit zwingendes Verbraucherrecht nicht entgegensteht.

1.8 Rangfolge. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: (i) individuelle schriftliche Vereinbarung/Produktionsvertrag, (ii) diese AGB, (iii) Angebote/Leistungsbeschreibungen, (iv) sonstige Unterlagen der Agentur.

2. Allgemeines

2.1 Zahlungskonditionen: innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, ohne Abzug, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist (Details siehe Punkt 10).

Leistungsänderungen sind binnen drei Werktagen nach Auftragsbestätigung schriftlich anzuzeigen.

Die Übertragung von Nutzungsrechten richtet sich nach Punkt 11 sowie dem Produktionsvertrag. Einzelnes Bildmaterial wird nur auf Anfrage und gegen Entgelt weitergegeben. Urheber- und Verwertungsrechte zur Selbst-Promotion bleiben bei der Agentur bzw. beim ausführenden Filmer.

Zahlungsplan (sofern vereinbart):
30 % bei Auftragsbestätigung
30 % bei Abschluss der Dreharbeiten
40 % bei Abnahme der finalen Version

(Hinweis: Die Regelung zu Korrekturschleifen befindet sich einheitlich in Punkt 9.)

3. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung vor Abschluss des Hauptvertrags nach, gilt Folgendes:

3.1 Mit Einladung und Annahme durch die Agentur kommt ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“) zustande; diese AGB gelten auch dafür.

3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt.

3.3 Sprachliche und grafische Teile des Konzepts sind urheberrechtlich geschützt. Nutzung/Bearbeitung ohne Zustimmung der Agentur ist unzulässig.

3.4 Werberelevante Ideen ohne Werkhöhe (z. B. Slogans, Layouts, Illustrationen) sind als Ursprung der Vermarktungsstrategie in ihrem eigenartigen Gepräge geschützt.

3.5 Der potentielle Kunde unterlässt es, die präsentierten Ideen außerhalb eines späteren Hauptvertrags wirtschaftlich zu verwerten oder nutzen zu lassen.

3.6 Hatte der potentielle Kunde einzelne Ideen bereits vor der Präsentation, teilt er dies binnen 14 Tagen nach Präsentation per E‑Mail unter Beifügung geeigneter Nachweise mit.

3.7 Unterbleibt eine solche Mitteilung, gilt die Idee als neu präsentiert; bei Nutzung wird eine angemessene Vergütung geschuldet.

3.8 Der potentielle Kunde kann sich durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung von den Verpflichtungen dieses Punktes befreien; die Befreiung wirkt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus Agenturvertrag/Angebot/Auftragsbestätigung. Änderungen bedürfen der Schriftform. Innerhalb des vorgegebenen Rahmens besteht Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2 Leistungen der Agentur (Vorentwürfe, Skizzen, Treatments, Drehbücher, Pläne etc.) sind binnen 5 Werktagen zu prüfen und schriftlich freizugeben; bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als genehmigt.

4.3 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen/Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Qualität bereit und informiert über alle relevanten Umstände. Mehraufwände aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben trägt der Kunde.

4.4 Rechte Dritter / Prompt-Inhalte. Der Kunde prüft und garantiert, dass bereitgestellte Unterlagen und Eingaben (z. B. Logos, Texte, Musik, Referenzstile, Bild-/Tonvorlagen, Prompts/Negativ-Prompts, Moodboards) frei von Rechten Dritter sind und für den angestrebten Zweck eingesetzt werden dürfen. Die Agentur haftet – außer bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz bzw. nach Erfüllung einer bestehenden Warnpflicht – nicht für Verletzungen durch solche kundenseitig bereitgestellten Inhalte. Wird die Agentur von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos und unterstützt bei der Abwehr.

4.5 Persönlichkeitsrechte. Der Kunde stellt sicher, dass für die Nutzung von Bildnissen/Stimmsamples realer Personen (inkl. synthetischer Nachbildungen/Clones) alle erforderlichen Einwilligungen/Releases vorliegen.

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen selbst auszuführen, sachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen beizuziehen und/oder Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2 Beauftragte Dritte werden sorgfältig ausgewählt. Die Beauftragung erfolgt im eigenen Namen oder im Namen des Kunden.

5.3 Auftragnehmer aus Fremdleistungen sind keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

5.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten; dies gilt auch bei vorzeitiger Beendigung.

6. Termine

6.1 Liefer-/Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich als verbindlich vereinbart.

6.2 Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen ruhen die Leistungsverpflichtungen und verlängern sich Fristen entsprechend. Dauert die Verzögerung länger als zwei Monate, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

6.3 Bei Verzug der Agentur kann der Kunde erst nach schriftlicher Nachfrist von mindestens 14 Tagen zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzug/Nichterfüllung bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Stornierung

Bei Stornierung ab Auftragserteilung: 30 % der Auftragssumme (netto).<br/>
Bei Stornierung 9–7 Werktage vor geplantem Drehbeginn: 50 % der Auftragssumme (netto).<br/>
Bei Stornierung 7–2 Werktage vor geplantem Drehtermin: 100 % der Auftragssumme (netto).

8. Honorar

8.1 Wenn nichts anderes vereinbart, entsteht der Honoraranspruch je Teilleistung mit deren Erbringung. Die Agentur kann Vorschüsse verlangen; bei Jahresbudgets ab € 10.000 oder längerer Projektdauer sind Zwischen-/Vorausrechnungen bzw. Akonti zulässig.

8.2 Mangels Vereinbarung hat die Agentur Anspruch auf marktübliches Honorar, einschließlich Einräumung kennzeichen- und urheberrechtlicher Nutzungsrechte gemäß Produktionsvertrag.

8.3 Nicht ausdrücklich abgegoltene Leistungen werden gesondert entlohnt; Barauslagen sind zu ersetzen.

8.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Übersteigen die tatsächlichen Kosten den veranschlagten Betrag um mehr als 15 %, informiert die Agentur den Kunden. Gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Werktagen schriftlich widerspricht und kostengünstigere Alternativen nennt. Bis 15 % gilt die Überschreitung vorab als genehmigt.

8.5 Im vereinbarten Honorar für Filmwerke sind die Herstellungskosten (inkl. sendefähiger Erstkopie) sowie die Rechteeinräumung im Produktionsvertrag vorgesehen. Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 10 Stunden.

8.6 Wetterrisiko (wetterbedingte Verschiebungen) ist nicht inkludiert und wird gesondert verrechnet.

8.7 Für Treatment/Drehbuch kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden; der Preis ist auch dann zu entrichten, wenn keine Verfilmung erfolgt. Wird ein Drehbuch/vorbestehendes Filmwerk vom Auftraggeber gestellt, ist eine unlimitierte Rechtsübertragung an die Agentur vorzunehmen.

8.8 Verlangt der Auftraggeber den Abschluss bestimmter Versicherungen, teilt er dies spätestens bei Vertragsabschluss mit und vergütet die Kosten.

9. Herstellung, Änderung, Abnahme, Sicherung

9.1 Vor- bzw. Dreharbeiten und vergleichbare Arbeiten beginnen frühestens nach Unterfertigung des Produktionsvertrags bzw. schriftlicher Angebotsbestätigung.

9.2 Die Abnahme durch den Auftraggeber (oder Bevollmächtigten) bestätigt die künstlerische und technische Qualität.

9.3 Korrekturen. Pro Auftrag/Konzept/Film sind zwei Korrektur-/Feedbackschleifen inkludiert, insgesamt bis zu einem Arbeitsausmaß von einem Tag (8 Stunden). Gilt für alle Gewerke – einschließlich KI-gestützter Assets (z. B. generierte Bilder/Frames, Sprachsynthese). Darüber hinausgehende Änderungen werden nach Aufwand verrechnet. Eine Schleife umfasst gebündeltes Feedback auf eine jeweils von der Agentur übermittelte Version.

9.4 Datensicherung. Die Agentur sichert das im Rahmen der Produktion erstellte Filmmaterial für 1 Jahr ab vollständiger Zahlung. Eine längere Sicherung kann entgeltlich vereinbart werden.

9.5 Archivierung & Löschung (Rohdaten & KI-Metadaten). Sofern nichts anderes vereinbart, bewahrt die Agentur Rohdaten/Projektdateien sowie im Zuge der Leistung entstandene Prompts, generierte Assets und zugehörige Metadaten (z. B. Content Credentials) für 1 Jahr nach Projektabschluss auf und löscht sie anschließend routinemäßig, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

9.6 Content‑Provenance (optional). Auf Wunsch implementiert die Agentur Herkunftsnachweise (z. B. C2PA/Content Credentials). Der Kunde ist verpflichtet, solche Kennzeichnungen beizubehalten.

10. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

10.1 Das Honorar ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind. Weiterverrechnete Barauslagen/Aufwendungen sind ebenfalls binnen 10 Tagen fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Agentur.

10.2 Bei Zahlungsverzug werden ab Zielüberschreitung die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet. Der Kunde ersetzt notwendige Mahn- und Inkassospesen (z. B. zwei Mahnschreiben zu je zumindest € 20, sowie ein anwaltliches Mahnschreiben). Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

10.3 Bei Verzug kann die Agentur sämtliche aus anderen Verträgen erbrachten Leistungen sofort fällig stellen; Rabatte gelten nur bei Einhaltung des Zahlungsziels.

10.4 Zurückbehaltungsrecht: Bis zur Begleichung aushaftender Beträge ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen.

10.5 Ratenzahlung: Bei nicht fristgerechter Zahlung einzelner Raten tritt Terminverlust ein; die gesamte Restschuld wird sofort fällig.

10.6 Aufrechnung ist nur mit von der Agentur anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig.

10.7 Bei Einleitung gerichtlicher Schritte (Zahlungsverzug, Kaufpreis, Ausgleich/Konkurs) tritt Terminverlust ein; vereinbarte Rabatte/Nachlässe werden ungültig.

11. Eigentumsrecht und Urheberrecht

Alle Leistungen der Agentur (z. B. Ideen, Konzepte, Treatments, Filme, Grafiken, Ton, KI‑gestützte Elemente) bleiben – auch in Teilen – im Eigentum der Agentur. Durch Zahlung erwirbt der Kunde Nutzungsrechte zum vereinbarten Zweck und Umfang (räumlich/zeitlich/sachlich), wie im Produktionsvertrag festgelegt. Ohne gegenteilige Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen ausschließlich selbst, in Österreich und für die Vertragsdauer nutzen. Änderungen/Bearbeitungen durch den Kunden bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur und – soweit einschlägig – des Urhebers.

inweis zu KI‑gestützten Werken: Die Agentur stellt sicher, dass die menschliche schöpferische Leistung die Gestaltung prägt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass rein maschinell generierte Elemente ggf. keinen oder nur eingeschränkten urheberrechtlichen Schutz genießen können.

Für Nutzungen über den vereinbarten Zweck/Umfang hinaus ist die Zustimmung der Agentur erforderlich; hierfür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung (Richtwert: 50 % des gesamten Auftragsvolumens) zu.

12. Kennzeichnung

12.1 Die Agentur ist berechtigt, auf Werbemitteln und bei Maßnahmen auf die Agentur und ggf. den Urheber hinzuweisen (ohne Entgeltanspruch des Kunden).

Die Agentur ist – vorbehaltlich jederzeitigen schriftlichen Widerrufs – berechtigt, auf eigenen Werbeträgern (insb. Website/Social Media) mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzen).

12.2 Transparenz bei synthetischen Inhalten. Soweit Bild‑, Ton‑ oder Videoinhalte ganz oder teilweise künstlich erzeugt oder manipulierend bearbeitet wurden, kennzeichnet die Agentur dies gegenüber dem Auftraggeber und – sofern gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart – in geeigneter Form gegenüber Dritten. Der Kunde verpflichtet sich, solche Kennzeichnungen bei weiterer Nutzung beizubehalten.

13. Gewährleistung

13.1 Die Agentur gewährleistet eine ordnungsgemäße, termingerechte Durchführung. Reklamationen sind binnen drei Tagen nach Leistungserbringung schriftlich zu erheben und zu begründen. Bei berechtigter, rechtzeitiger Mängelrüge hat Nachbesserung Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.

Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen; das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.

Schadenersatzansprüche wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter/unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschaden oder unerlaubter Handlung sind – außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

14. Haftung und Folgeschäden

14.1 Für die Einhaltung gesetzlicher insbesondere wettbewerbsrechtlicher Vorschriften bei freizugebenden Maßnahmen ist der Kunde verantwortlich. Er prüft die rechtliche Zulässigkeit vor Freigabe oder trägt das damit verbundene Risiko. Die Agentur haftet nicht für daraus resultierende Ansprüche Dritter; der Kunde hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.

14.2 KI‑spezifische Haftung. Bei Einsatz von Systemen Künstlicher Intelligenz können Outputs variieren und Artefakte enthalten; es besteht keine Gewähr für absolute Fehlerfreiheit, Originalität oder umfassende Rechtsbeständigkeit der Ergebnisse. Die Agentur wendet die branchenübliche Sorgfalt an und prüft Ergebnisse vor Abgabe; der Auftraggeber prüft Inhalte vor Veröffentlichung auf rechtliche Risiken und übernimmt die Endfreigabe.

14.3 Haftungsbegrenzung. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Agentur (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und nach zwingenden Gesetzen) der Höhe nach auf das Netto‑Auftragsentgelt begrenzt; ausgeschlossen sind mittelbare Schäden, entgangener Gewinn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden.

15. KI‑Einsatz, synthetische Inhalte & Transparenz

15.1 Einsatzbereiche. Die Agentur kann in Konzeption, Produktion und Postproduktion Systeme Künstlicher Intelligenz (z. B. Bild‑/Videogenerierung, Sprach‑/Musiksynthese, Transkription, Übersetzung) einsetzen.

15.2 Labeling/Offenlegung. Soweit Inhalte ganz oder teilweise künstlich erzeugt oder manipuliert wurden, weist die Agentur den Auftraggeber darauf hin und – sofern gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart – kennzeichnet die Inhalte entsprechend. Der Auftraggeber verpflichtet sich, solche Kennzeichnungen bei jeder weiteren Nutzung beizubehalten.

15.3 Imitationsverbote. Ohne entsprechende Rechtsnachweise unterlässt der Auftraggeber die Anweisung zur Nachbildung/Imitation geschützter Persönlichkeitsmerkmale (Bild/Name/Stimme), Marken, Designs oder erkennbarer urheberrechtlicher Stile.

15.4 Prompt‑Indemnität. Der Auftraggeber garantiert, dass bereitgestellte Prompts, Referenzen und sonstige Eingaben keine Rechte Dritter verletzen, und hält die Agentur bei entsprechenden Ansprüchen schad- und klaglos.

15.5 Kein Training auf Kundendaten. Eine Nutzung von Kundendaten (inkl. Uploads, Rohmaterial, Prompts) zum (Weiter‑)Training von Modellen erfolgt ausschließlich bei ausdrücklicher, informierter, schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.

15.6 Variabilität. Aufgrund der Natur von KI‑Systemen können gleichartige Eingaben zu abweichenden Ergebnissen führen; geringfügige Abweichungen gelten nicht als Mangel.

16. Datenschutz, Auftragsverarbeitung & Datenflüsse (KI)

16.1 Soweit die Agentur personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vorab eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).

16.2 Die Agentur informiert den Auftraggeber über eingesetzte Kategorien von Sub‑Auftragsverarbeitern/KI‑Dienstleistern. Bei Übermittlungen in Drittländer werden geeignete Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln) implementiert.

16.3 Die Agentur verarbeitet Daten zweckgebunden, nach dem Prinzip der Datenminimierung, und trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM).

16.4 Lösch‑ und Aufbewahrungsfristen richten sich nach Punkt 9.5 sowie gesetzlichen Pflichten; weitergehende Aufbewahrung erfolgt nur, soweit erforderlich (z. B. Gewährleistung, Rechtsverteidigung).

17. Drittanbieter‑KI‑Dienste & Pass‑Through‑Bedingungen

17.1 Leistungen können auf Diensten Dritter beruhen (z. B. KI‑Modelle/‑APIs). Deren Nutzungsbedingungen gelten ergänzend, soweit sie den Auftraggeber betreffen.

17.2 Änderungen/Limitierungen solcher Dienste (Model‑Updates, Verfügbarkeit, Output‑Varianz) berechtigen die Agentur zu technisch gleichwertigen Anpassungen der Leistung.

17.3 Führen Störungen bei Drittanbietern zu Verzögerungen, gelten die Regelungen zu Terminhemmnissen (Punkt 6.2) entsprechend.

18. Anzuwendendes Recht

18.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und Agentur, den Vertragsabschluss samt Vor‑ und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

19.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht. Die Agentur ist berechtigt, auch jedes andere für den Kunden zuständige Gericht anzurufen.